Wohlen bei Bern
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Möriswil/Meikirch 

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Abfallentsorgung

  • Abfallentsorgung
  • Abteilung Gemeindebetriebe
  • Abfallentsorgung

     


    Die generellen Bestimmungen können dem Abfallreglement mit dem Gebührentarif vom 2. Dezember 2008 der Einwohnergemeinde Wohlen entnommen werden.

     

     

    Haushalt-, Industrie- und Gewerbekehricht:

    Als Hauskehricht gelten Siedlungsabfälle, die in den Haushaltungen und ihrer Umgebung regelmässig entstehen, soweit sie nicht unter Grünabfälle, Tierkörper und Sonderabfälle fallen.

    Dem Hauskehricht gleichgestellt sind die Abfälle aus Aufenthalts- und Büroräumen von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

    Entsorgung Hauskehricht:

    Der Hauskehricht wird an den offiziellen Kehrichtstandplätzen, mittels Gebührensäcken oder -marken und Container mit Einzelleerungs- oder Jahresmarken abgeführt.

    Die Abfuhrdaten und die Verkaufsstandorte der Gebührenmarken sind im Abfallkalender aufgelistet.

    Entsorgung Weihnachtsbäume
    Die Weihnachtsbäume können Sie bis am 31.01. mit dem Hauskehricht bereitstellen. Die Entsorgung ist gratis.

     

    Sperrgut:

    Sperrgut sind Abfälle, die in ihrer Zusammensetzung dem Hauskehricht entsprechen, wegen ihrer Sperrigkeit aber nicht in die bei der Kehrichtabfuhr üblichen Behälter passen.
    Die Zusammensetzung von Sperrgut ist sehr heterogen. Es besteht aus vielen verschiedenen Stoffen wie beispielsweise Kunststoffen, Holz, Verbundstoffen, Metallen, Textilien oder Glas.

    Als brennbares Sperrgut gelten:
    - grosse Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen
    - Grosse leere Gebinde (z. B. aus Holz, Kunststoff)

    Industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Abfälle gelten nicht als Sperrgut im Sinne des Abfallreglements der Einwohnergemeinde Wohlen.

    Entsorgung Sperrgut:

    Brennbares Sperrgut wird am offiziellen Kehrichtstandplatz, mittels Gebührenmarken (zwei Gebührenmarken à Fr. 1.80 pro Stück und max. 30 kg) jeweils mit dem Hauskehricht bereitgestellt werden.

     

    Altpapier:

    Unter Altpapier fallen Zeitungen, Bücher ohne Einband (Rücken), Computerlisten, Kuverts, Fotokopien, Heftli/Illustrierte, Korrespondenzpapier, Notizpapier, Prospekte, Recyclingpapier, Zeitungsbeilagen, Kuverts aus Karton und Wellpappe, Packpapier, Eier-, Früchte-, Gemüse- und Flachkartons und Schachteln aus Karton und Wellpappe (bitte flachdrücken und bündeln)

    Kein Altpapier sind: 
    Beschichtetes Geschenkpapier, Blumenpapier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kleber, Kohlepapier, Papierservietten, Papiertaschen- und Tischtücher, Papierwindeln, Teerpapier, Biskuitverpackungen, Futtermittelsäcke, Kaffee- und Teebeutel, Milch- und Fruchtsaftverpackungen (beschichtet), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln, Zementsäcke und nichtpapierhaltige Abfälle

    Entsorgung Altpapier:

    Die Abfuhrtage für das Altpapier werden jeweils im Anzeiger Region Bern publiziert oder sind in unserem Abfallkalender aufgelistet. Es gibt nebst der Altpapierabfuhr auch Sammelstellen in der Gemeinde in denen das Altpapier selber entsorgt werden kann:

    - Feuerwehrmagazin, Hinterkappelen

    - Migros, Hinterkappelen

    - Gemeindeverwaltung, Wohlen

    - Viehschauplatz, Uettligen

     

    Altmetall:

    Unter Altmetall fallen alle Alteisen/-metalle wie Grill, Pfannen, Gestelle, Ketten, Felgen ohne Fremdstoffe wie Pneu, Holzteile usw.

    Keine Altmetalle sind brennbare Gegenstände, elektrische und elektronische Geräte sowie Fahrräder.

    Entsorgung Altmetall:

    Das Altmetall wird an den offiziellen Kehrichtstandplätzen bereitgestellt. Die entsprechenden Abfuhrtage finden Sie im Abfallkalender.

     

    Weissblech / Alu

    Konservendosen (ohne Papier), Getränkedosen, Blechdeckel von Flaschen, Aluminiumtuben, Tier-futter-Aluschalen, Alufolie.

    - Migros, Hinterkappelen

    - Gemeindeverwaltung, Wohlen

    - Viehschauplatz, Uettligen

     

    Altglas:

    Das Altglas muss nach Farben getrennt entsorgt werden. Deckel, Verschlüsse und Fremdteile sind zu entfernen.

    Entsorgung Altglas:

    Das Altglas kann an folgenden Standorten entsorgt werden:

    - Migros, Hinterkappelen

    - Gemeindeverwaltung, Wohlen

    - Postautohaltestelle Jäger, Innerberg

    - Viehschauplatz, Uettligen

     

    Batterien:

    Batterien enthalten umweltgefährdende Schwermetalle und gehören nicht in den Hauskehricht.

    Entsorgung Batterien:

    Die Batterien können Sie in den Verkaufsstellen zurückgeben.

     

    Altöl:

    Das Altöl wird nach Speise- und Motorenöl getrennt. Es ist verboten, Öle über die Kanalisation zu entsorgen. Dabei entstehen Gefahren für Mensch und Umwelt.

    Entsorgung Altöl:

    Altöl kann an folgenden Standorten entsorgt werden:

    - ARA Ey, Hinterkappelen

    - Schlachtanlage Birchi, Säriswil

     

    Grünabfälle:

    Als Grünabfälle gelten Gartenabfälle wie z. B. Äste/Stauden bis 10 cm Durchmesser, Rasenschnitt, Schnittblumen, Topfpflanzen, Unkräuter, Laub, rohe Rüstabfälle (keine Speiseabfälle), kalte Asche. usw.

    Entsorgung Grünabfälle:

    Die Grünabfälle werden mittels der kostenpflichtigen Behälterabfuhr (Jahresmarke pro Container) abgeführt. Die Bereitstellung und Abfuhr benötigt eine Anmeldung bei den Gemeindebetrieben. Die Anmeldung, die Bereitstellung und die Abfuhrdaten finden Sie weiter unten in den Dokumenten.

     

    Häckseldienst:

    Der Häckselservice findet zweimal im Jahr statt (Frühling/Herbst). Die Daten finden Sie im Abfallkalender und werden zusätzlich im Anzeiger Region Bern publiziert (inkl. Anmeldetalon).

    Dieser Service wird für Baum- und Strauchschnitt bis max. 12 cm Durchmesser, ausgesondert von Erdmaterial, Steinen, Draht, Eisen usw. angeboten. Der Häckseldienst ist keine allgemeine Grünabfuhr. Laub, Schilf, Blumen und andere Grünabfälle können nicht gehäckselt werden. Das Material ist in gut geordneten Haufen bereitzustellen.

     

    Benützungsgebühr Fr. 75.00 pro Haufen und max. halbe Stunde.

     

    Sonderabfälle:

    Als Sonderabfälle werden gefährliche Abfallarten bezeichnet, die zum Schutz von Wasser, Boden und Luft nicht zusammen mit den Siedlungsabfällen entsorgt werden dürfen. Sie erfordern aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, der physikalischen Eigenschaften oder der anfallenden Mengen eine separate Sammlung und Verwertung, Behandlung oder eine spezielle Entsorgung.

    Als Sonderabfälle gelten gefährliche Abfälle gemäss der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes wie z.B.:

    - Farben

    - Verdünner

    - Lösungsmittel

    - Emulsionen

    - Gifte

    - Medikamente usw.

    Entsorgung Sonderabfälle:

    Die oben genannten Sonderabfälle können in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Zudem bietet die Gemeinde Wohlen einmal pro Jahr beim Kipferhaus in Hinterkappelen von 09.00 bis 13.00 Uhr eine Sonderabfallsammlung an. Das jeweilige Datum dieser Sammlung finden Sie im Abfallkalender.

     

    Tote Tierkörper:

    Diese können in der Kadaversammelstelle im Birchi abgegeben werden (Entsorgung gegen Gebühr - den Gebührentarif finden Sie weiter unten bei den Dokumenten).

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag, 11.00 -12.00 Uhr.
    Samstag nur in Notfällen und auf Voranmeldung.

     

    Werkhof Bannholz:

    Öffnungszeiten:

    Jeden Freitagnachmittag, 13.30 - 16.45 Uhr *

    Bannholzstrasse 55B, 3033 Wohlen

    * geschlossen über die Feiertage - die Daten finden Sie im Abfallkalender

     

    Im Werkhof Bannholz können diverse Abfälle entsorgt werden, wie zum Beispiel:

    - brennbares Sperrgut (gebührenpflichtig)

    - Altmetall

    - Pneus ohne Felgen (gebührenpflichtig)

    - Entladungslampen

    - Elektrische und elektronische Geräte*

    - Alte oder defekte Fahrräder

    * = Diese Geräte sollten dem Fachhandel zurückgebracht werden

     

    Achtung! Abfälle über 100 kg werden nur gegen Voranmeldung entgegen genommen (Tel. 031/829 20 08).

    Die genaue Tarifliste des Wekhofes Bannholz finden Sie unten bei den Dokumenten.


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Adresse

Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Dienstag-Donnerstag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

 

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