Hundetaxe
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August älter als 6 Monate sind. Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.00 pro Hund. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten von der Abteilung Finanzen eine Rechnung für diese Taxe.
Von der Taxe befreit sind Rettungshunde, Hilfs- und Begleithunde, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Sanitätshunde, Schweisshunde, Suchhunde und Therapiehunde. Der regelmässige Einsatz solcher Hunde muss durch den Halter nachgewiesen werden.
Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, teilen Sie uns Hunde, welche noch nicht registriert sind, sowie Änderungen laufend mit.
Kennzeichnung von Hunden
Seit 01. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus (www.amicus.ch) eingetragen sein. Sie erhalten dann einen Hundeausweis. Bitte teilen Sie Umzüge, Besitzerwechsel und Todesfälle mit.
Gefährliche Hunde
Gemäss Eidgenössischer Tierschutzverordnung sind neu Tierärzte, Ärzte, Zollorgane und Hundeausbildende verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat, oder Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhalten zeigt.
Vermisste oder gefundene Tiere
Der Berner Tierschutz setzt sich für die Rückführung vermisster Haustiere ein. Die Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern ist dafür zuständig. Vermisst: 0900 1844 00 (1.95/Min) Gefunden: 0800 1844 00 (kostenlos) oder unter www.bernertierschutz.ch.
Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.