Datenschutz bedeutet Schutz Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre. Lesen Sie, wie die Gemeinde Wohlen Ihre Personendaten schützt.
Der Anspruch auf Datenschutz ist ein Grundrecht. Die Gemeindeverwaltung Wohlen muss sich beim Umgang mit Ihren Personendaten an die Vorgaben des kantonalen Datenschutzgesetzes halten.
Die Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK der Gemeinde Wohlen übt die Funktion der Aufsichtsstelle über den Datenschutz aus. Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Datenschutzgesetzes hat sie folgende Hauptaufgaben:
- überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz
- berät die betroffenen Personen über ihre Rechte im Datenschutz
- berät die verantwortlichen Behörden in Fragen des Datenschutzes
- vermittelt zwischen betroffenen Personen und verantwortlichen Behörden.
Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK
Datenschutzaufsichtsstelle
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
gepk@rzwohlen.ch
Weiter Informationen finden Sie auch unter Kantonales Datenschutzgesetz und Datenschutzreglement Gemeinde Wohlen
Bearbeiten von Personendaten
Haben Sie Fragen zur Bearbeitung von Personendaten durch die Gemeindeverwaltung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft (info@wohlen-be.ch,
Tel. 031 828 81 11).
Datensperre
Sie haben das Recht, die Bekanntgabe Ihrer Daten gegenüber Privaten zu sperren. Benützen Sie dazu das Formular Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private .
Welche Daten die Gemeindeverwaltung Wohlen sammelt, können Sie unter dem Register der Datensammlungen einsehen.
Bitte übermitteln Sie vertrauliche Informationen nicht per E-Mail!