Land- und Forstwirtschaft
Name: Land- und Forstwirtschaft
Verantwortlich: Abteilung Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
Beschreibung: In Ergänzung zu den Entschädigungen von Bund und Kanton (DZV, ÖQV) unterstützt die Gemeinde Wohlen einzelne ökologische Ausgleichsmassnahmen durch zusätzliche finanzielle Anreize. Die unterstützten Objekte, die Beiträge und die entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen basieren auf dem Richtplan Landschaft.
Haben Sie Fragen zum kommunalen Beitragssystem und zur Anmeldung ökologischer Ausgleichsflächen, wenden Sie sich an die Ackerbaustelle oder an die Abteilung Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft.
Revierförster:
Rudolf Schweizer
Grissenberg 15
3266 Wiler bei Seedorf
032 392 60 16
E-Mail
Mit der Landschaftsrichtplanung will die Gemeinde Wohlen die Ziele für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung definieren. Es wird eine Partnerschaft zwischen den verschiedenen Akteuren wie z. B. Landwirtschaft, Naturschutzverein, Gewerbe, Agenda 21 etc. angestrebt, damit der Bevölkerung der Gemeinde und der Agglomeration die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleibt. Die Landschaftsrichtplanung besteht aus dem Richtplan und dem Erläuterungsbericht.
Die grundeigentümerverbindlichen Vorgaben zum Natur- und Landschaftsschutz sind im Zonenplan und dem Baureglement festgelegt.
Dokumente: