Wohlen bei Bern
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Möriswil/Meikirch 

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Einbürgerungsverfahren

  • Einbürgerungsverfahren
  • Einwohnerkontrolle/Fremdenkontrolle
  •  

    Einbürgerung ordentlich
    Sie möchten sich einbürgern lassen. Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist die Gemeinde zuständig. Das Einbürgerungsgesuch ist zwingend auf dem amtlichen Formular zu stellen. Die Unterlagen können nach persönlicher Vorsprache bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
    Das Gesuch muss, nach telefonischer Terminvereinbarung, persönlich bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, abgegeben werden.
    Weitere Informationen finden Sie unter www.pom.be.ch.

    Einbürgerung erleichtert
    Ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Schweizerinnen und Schweizern können sich erleichtert einbürgern lassen.
    Durch die erleichterte Einbürgerung wird das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehepartners erworben.
    Zuständig für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

    Schweizer Bürgerrecht (ch.ch)

     


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Adresse

Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Dienstag-Donnerstag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

 

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