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Möriswil/Meikirch 

 
 
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Regionale Fachstelle für Alimentenhilfe

  • Regionale Fachstelle für Alimentenhilfe
  • Abteilung Regionale Soziale Dienste
  • Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

    Eltern haben die familienrechtliche Aufgabe, für die Bedürfnisse ihres Kindes aufzukommen. Normalerweise erfüllen sie diese Unterhaltspflicht, indem sie mit dem Kind in ihrer häuslichen Gemeinschaft leben. Besteht jedoch kein gemeinsamer elterlicher Haushalt, so kann nur der Elternteil den Unterhalt in natura leisten, in dessen Obhut das Kind lebt. Der andere Elternteil hat eine Geldzahlung zu entrichten, welche als Unterhaltsbeitrag oder Aliment bezeichnet wird. Die Höhe der Geldzahlung wird in einem Unterhaltsvertrag, einem Unterhaltsurteil oder einem eherechtlichen Gerichtsentscheid festgesetzt.

    Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind nicht erfüllen, können die laufenden Unterhaltsbeiträge durch die Wohnsitzgemeinde bevorschusst werden (bis zum Betrag der maximalen einfachen Halbwaisenrente).
     

    Dem Gesuch müssen die Unterlagen, aus denen der Anspruch des Kindes ersichtlich ist, eine Inkassovollmacht und eine Aufstellung der rückständigen Unterhaltsbeiträge beigelegt werden.
     

    Wenn die Unterhaltsbeiträge unpünktlich, unregelmässig, betraglich falsch oder überhaupt nicht ausgerichtet werden, kann die Wohnsitzgemeinde auf Gesuch hin Inkassohilfe leisten. Ein Inkasso von Frauenalimenten ist unter bestimmten Bedingungen gebührenpflichtig.
     

    Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.


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Adresse

Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Dienstag-Donnerstag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

 

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