Einkommens- und Vermögenssteuer
Name: Einkommens- und Vermögenssteuer
Externer Link⁄Formular:
Verantwortlich: Steuern
Beschreibung: Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuern bilden neben der Vermögenssteuer die Hauptsteuern und sind damit die wichtigste Einnahmequelle. Die Einkommensteuer wird anhand des steuerbaren Einkommens berechnet. In der Steuererklärung müssen sämtliche Einkommen deklariert werden. Egal ob diese aus einer Erwerbstätigkeit, Vermögen, oder sonstigen Quellen stammen. Ob eine Steuer geschuldet ist, zeigt sich nach Berechnung des steuerbaren Einkommens.
Das steuerbare Einkommen berechnet sich aus Total Roheinkommen abzüglich Aufwendungen und allgemeine Abzüge, minus Sozialabzüge. Anhand des steuerbaren Einkommens wird die einfache Steuer aus dem Tarif bestummen und mit den Steueranlagen Gemeinde, Kanton, Kirche multipliziert. Das steuerbare Einkommen ist öffentlich.
Vermögenssteuer
Gegenstand der Vermögenssteuer bildet grundsätzlich das Gesamtvermögen. Das heisst, alle Sachen und Rechte, die der Steuerpflichtige zu Eigentum oder Nutzniessung hat, werden zum Verkehrswert besteuert.
Zum steuerbaren Vermögen gehören insbesondere: bewegliches (z.B. Wertschriften, Fahrzeuge) und unbewegliches (z.B. Liegenschaften) Vermögen, rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen, das in einem Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetrieb investierte Vermögen. Der Hausrat unterliegt im Kanton Bern nicht der Vermögenssteuer.
Um das steuerbare Vermögen zu berechnen, werden vom reinen Vermögen (Aktiven abzüglich Schulden) die persönlichen Abzüge gemacht, woraus sich anschliessend das steuerbare Vermögen ergibt. Die Steuerpflicht setzt erst bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 97'000.- ein. Aufgrund des errechneten steuerbaren Vermögens kann anschliessend die geschuldete Vermögenssteuer berechnet werden. Das steuerbare Vermögen ist öffentlich.