Auf der Basis der Machbarkeitsstudie Uettligen West wurde eine Planungsvorlage ausgearbeitet. Die Bevölkerung hat sich bei der öffentlichen Mitwirkung positiv geäussert. Hürdenreich ist die Planung aufgrund des neuen Raumplanungesetzes, des kantonalen Richtplans und des neuen Baugesetzes. So muss beispielsweise der Nachweis erbracht werden, dass die Fruchtfolgeflächen, welche auf dem beplanten Areal vorhanden sind, kompensiert werden können. Im Juli 2017 haben wir den Vorprüfungsbericht erhalten. Es ist noch einiges anzupassen und nachzuweisen. Die Behörden gehen aber davon aus, dass dem Volk im 2018 eine genehmigungsfähige Vorlage unterbreitet werden kann.
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