Einführung eBau
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren „eBau“ per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuche und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden. Viele Architektinnen und Architekten, Bauplanende und Bauherrschaften haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht.
Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung das Gesuch, die zusätzlichen Formulare sowie die Baupläne zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Den Link zu eBau finden Sie auf unserer Homepage. Bei Fragen für den technischen Support wenden Sie sich bitte an: 031/636 99 97
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