Die Akten für die Mitwirkung liegen vom 18. Oktober 2019 bis am 1. November 2019 in der Gemeindeverwaltung Wohlen bei Bern öffentlich auf und die vorgesehene Planung wird in Form einer Orientierungsversammlung zur Diskussion gestellt. Die Veranstaltung findet wie folgt statt: Donnerstag, 24. Oktober 2019, 20.00 Uhr, Kipferhaus in Hinterkappelen
Überbauungsordnung (ÜO) mit Baubewilligung zur Sicherung öffentlicher Leitungen (Fernwärme) in Hinterkappelen
Für die Erschliessung des Gebietes Kappelenring Ost bis und mit
dem Dorfteil Ost (Kipferhaus, Aumatt), Hinterkappelen mittels Fernwärmeleitungen zur
Versorgung.
Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung (ÜO) mit Baubewilligung für die „Sicherung öffentlicher Leitungen“ (Fernwärmeleitungen) zur öffentlichen Mitwirkung. Die Akten für die Mitwirkung liegen vom 18. Oktober 2019 bis am 1. November 2019 in der Gemeindeverwaltung Wohlen bei Bern, Departement Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Im Rahmen der Mitwirkung können Einwendungen erhoben und Anregungen während der Auflagefrist unterbreitet werden.
Öffentlicher Anlass
Die vorgesehene Planung wird in Form einer Orientierungsversammlung zur Diskussion gestellt. Die Veranstaltung findet wie folgt statt:
Donnerstag, 24. Oktober 2019, 20.00 Uhr, Kipferhaus in Hinterkappelen
Gem. Art. 58 Abs. 4 BauG wird ein Versammlungsprotokoll geführt. Dieses ist den für den Beschluss und für die Genehmigung zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen. Das Protokoll ist öffentlich.
Situationsplan Überbauungsordnung Hinterkappelen
Grabenprofil
Gemeinderat Wohlen bei Bern