Publikation der öffentlichen Mitwirkung

Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Richtplan Energie Wohlen zur öffentlichen Mitwirkung.

Anzeiger Region Bern: 26. Januar und 2. Februar 2022
Homepage Wohlen: von 26. Januar bis 14. März 2022


Gemeinde Wohlen bei Bern

Richtplan Energie Wohlen
Öffentliche Mitwirkung


Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Richtplan Energie Wohlen zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Richtplan Energie liegt vom 26.01. bis und mit 14.03.2022 auf der Bauverwaltung Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen auf oder kann unter www.wohlen-be.ch abgerufen werden.

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Präsidiales, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.

Aufgrund der epidemiologischen Lage wird auf eine öffentliche Informationsveranstaltung verzichtet.

Der Gemeinderat



Erläuterungsbericht inkl. Massnahmenblätter

Richtplankarte

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