Vernehmlassung zur Teilrevision des Schulreglements

Die Führungsstrukturen im Bildungsbereich werden angepasst.

Im August 2017 erteilte der Gemeinderat den Auftrag, die Führungsstrukturen im Bildungsbereich anzupassen. Dazu setzte er eine Projektgruppe bestehend aus dem Gemeindepräsidenten, der Departementsvorsteherin Bildung und Kultur, dem Leiter Bildung und Kultur sowie dem Präsidium und Vizepräsidium der Schulkommission ein. Die Projektgruppe wurde extern begleitet. Anlässlich der Sitzung vom 5. Juni 2018 nahm der Gemeinderat die Projektergebnisse zur Kenntnis.
Schwergewichtig umfasst die Neuausrichtung folgende Punkte:
• Der Gesamtgemeinderat ist neu Aufsichts- und Verwaltungsbehörde der Volksschulen.
• Der/die Departementsvorsteher/in Bildung und Kultur ist für den Entscheid und Vollzug der Departementsgeschäfte verantwortlich.
• Die Departementskommission Bildung (bisher Schulkommission) ist beratendes Organ für den Gemeinderat, analog aller anderen Departementskommissionen.
• Der/die Leiterin/Leiter Bildung und Kultur ist Verbindungsperson zwischen der Gemeinde und den durch die Schulleitungen selbständig geführten Schulen. Er/Sie
  steht den Schulleitungen vor.
• Der/die Schulleiter/in führt pädagogisch und betrieblich die Schule.

Der Gemeinderat ist überzeugt von dieser Neuausrichtung und hat dieser und insbesondere der neuen Aufgaben- und Kompetenzenverteilung zugestimmt. Die Neuausrichtung erfordert eine Teilrevision des Schulreglements. Dieses Geschäft wird für die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 vorbereitet. Nach Verabschiedung der Teilrevision wird der Gemeinderat die nötigen Anpassungen in den Verordnungen vornehmen. Sämtliche Änderungen des Reglements und der Verordnungen werden auf 1. August 2019 in Kraft treten.

Der Gemeinderat führt bei den politischen Parteien der Gemeinde Wohlen und für alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner eine Vernehmlassung zur vorliegenden Teilrevision bis 17. September 2018 durch. Danach wird er die Revision in einer zweiten Lesung beraten und das Gemeindeversammlungsgeschäft für den 4. Dezember 2018 vorbereiten.


Der Gemeinderat

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