Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Wohlen am 15.03.2016 beschlossene Anpassung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09.06.1985 mit Datum vom 12.10.2016 genehmigt. Sie ist im November 2016 in Rechtskraft erwachsen.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, für jedermann zur Einsichtnahme offen.