Coronavirus - schrittweise Lockerungen der Massnahmen

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Arbeitgebende sind für den Schutz der Arbeitnehmenden respektive Kundinnen und Kunden verantwortlich. Sie müssen ein Konzept zum Schutz erarbeiten und umsetzen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten.

BAG Lockerungen 2. Etappe

Notfallstab Corona

 

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen