Wärmeverbund Kappelenring, Überbauungsordnung

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Wärmeverbund Kappelenring zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Akten liegen vom 13.11. bis 18.12.2015 öffentlich bei der Abteilung Bau und Planung in Wohlen auf.

Überbauungsordnung Zonenplan Uferschutzplan

Erläuterungsbericht


Am 24. November 2015 um 19:30 Uhr findet in der Aula des Schulhauses Kappelenring eine öffentliche Information zur Mitwirkung statt. An diesem Anlass wird neben dem Planungsverfahren auch über den Stand des Projekts Wärmeverbund informiert.

Während der Mitwirkungsauflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.

Wohlen, den 11.11.2015/fh
Der Gemeinderat

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