Öffentliche Planauflage

Öffentliche Planauflage nach Art. 60 der BauG Anpassung Uferschutzplanung A-2 Aumatt-Ey

Die Akten mit der am 22.10.2013 durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Planungsvorlage und dem neuen Anhang zum Erläuterungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 22.11.2017 bis 21.12.2017, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begrün-det an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, zu richten.


Wohlen bei Bern, 14.11.2017
Der Gemeinderat


Anhang zum Erläuterungsbericht

Plan genehmigt


Beilagen Anhang zum Erläuterungsbericht:

Lärmgutachten vom 13.11.14

Bericht Siedlungsentwicklung nach innen in der Gemeinde Wohlen, 24.01.17

 

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