Öffentliche Mitwirkungsauflage

Baureglement / Festlegung der Gewässerräume

Der Gemeinderat Wohlen b. Bern bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Baureglement und die Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Das Baureglement und die Zonenpläne liegen vom 04. April 2018 bis und mit 11. Mai 2018 in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, 2. Stock, auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, zu richten.


Wohlen b. Bern, den 27.03.2018
Der Gemeinderat


Baureglement

Erläuterungsbericht

Zonenplan Wohlen West

Zonenplan Wohlen Mitte

Zonenplan Wohlen Ost

Anhang Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)

Präsentation BauR - Gewässerräume


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