Überbauungsordnung Gemeindeparzelle

Öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbau-ungsordnung Gemeindeparzelle Wohlen zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Akten liegen vom 16.06. bis 15.07.2021 öffentlich bei der Abteilung Bau und Planung in Wohlen auf und sind auch auf der Webseite der Gemeinde Wohlen einsehbar.

Am 1. Juli 2021 um 19:00 Uhr findet im Reberhaus Uettligen ein Informationsanlass zur Mitwirkung statt, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Anmeldung obligatorisch. Die Anmeldung kann sowohl per E-Mail (bau.planung@wohlen-be.ch) als auch per Telefon (031 828 81 63) erfolgen.

Folgenden Angaben benötigen wir zwingend (Contact Traicing):
• Name, Vorname
• Adresse
• Telefonnummer
• Geburtsdatum

Während der Mitwirkungsauflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.

Wohlen, den 16. Juni 2021
Der Gemeinderat

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