Aufhebung der Planungszone „Energie Kappelenring“ nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wohlen hat beschlossen, die Planungszone „Energie Kappelenring“ im Gebiet der Bestandeszone Kappelenring (mitsamt der am 29.08.2018 publizierten Änderung des Planungszwecks) gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Mit der Ablehnung des neuen kantonalen Energiegesetzes fehlt der Gemeinde die Möglichkeit, strengere Regeln für den Fall des blossen Heizungsersatzes aufzustellen. Somit ist der Planungszweck der Planungszone hinfällig geworden.

Die hängigen Einsprachen werden durch die Aufhebung der Planungszone gegenstandslos.
Gegen die Aufhebung kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Rechtsamt, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat

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