Baureglement Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzungen, Bezeichnung C Uettligen (Viehschauplatz) / Anpassung Zweckbestimmung

Öffentliche Auflage

Baureglement Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzungen, Bezeichnung C Uettligen (Viehschauplatz) / Anpassung Zweckbestimmung


Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung des Baureglements Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19.08. bis 18.09.2015, in der Gemeindeverwaltung Wohlen bei Bern öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern zu richten.

Die allfälligen Einspracheverhandlungen finden am 01.10.2015 zu den Bürozeiten zwischen 08.30 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr statt.

Wohlen, den 17.08.2015
Der Gemeinderat

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