Überbauungsordnung ZPP Nr. III «Uettligen West»

Öffentliche Planauflage, Änderung des Zonenplans und des Baureglements, Art. 12 Zonen mit bestehenden Überbauungsordnungen

Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Über-bauungsordnung ZPP Nr. III «Uettligen West» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 18.08.2022 bis 16.09.2022, bei der Gemeindeverwaltung Woh-len, Abteilung Bau und Planung, öffentlich auf. Ebenso sind die erwähnten Unterlagen auf der Homepage „www.wohlen-be.ch“ unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, ein-zureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 19. Oktober 2022 zwischen 07.30 Uhr und 10.00 Uhr bzw. am 24. Oktober 2022 zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr statt.

Wohlen bei Bern, den 17.08.2022
Der Gemeinderat

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