Richtplan Landschaft

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Richtplan Landschaft zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Akten liegen vom 19. Januar bis 17. Februar 2023 öffentlich bei der Abteilung Bau und Planung in Wohlen auf und sind auch auf der Webseite der Gemeinde Wohlen (www.wohlen-be.ch) einsehbar.

Am 25. Januar 2023 um 19.30 Uhr findet im Grossen Saal vom Reberhaus Uettligen, Lindenstrasse 4, ein Informationsanlass zur Mitwirkung statt, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.

Während der Mitwirkungsauflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwände erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.

Wohlen, den 18. Januar 2023
Der Gemeinderat

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