Öffentliche Planauflage nach Art. 60 der BauG Überbauungsordnung Wärmeverbund Kappelenring mit Anpassungen Uferschutzplan Wohlensee, Abschnitt Nr. 2 Aumatt-Ey und Art. 13 Baureglement

Öffentliche Planauflage

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23.03.2016 bis 22.04.2016, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, zu richten.

Die allfälligen Einspracheverhandlungen finden am 04.05.2016 zu den Bürozeiten zwischen 08.30 bis 11.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr statt.


Wohlen bei Bern, 16.03.2016
Der Gemeinderat

 

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