Zone mit Planungspflicht Sahlimatte in Hinterkappelen

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zone mit Pla-nungspflicht Sahlimatte in Hinterkappelen zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Akten liegen vom 10. November bis 9. Dezember 2022 öffentlich bei der Abteilung Bau und Pla-nung in Wohlen auf und sind auch auf der Webseite der Gemeinde Wohlen (www.wohlen-be.ch) einseh-bar.

Am 23. November 2022 um 19:00 Uhr findet in der Tagesschule Serafin, Kappelenring 34a, 3032 Hinterkappelen ein Informationsanlass zur Mitwirkung statt, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.

Während der Mitwirkungsauflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwände erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.

Wohlen, den 9. November 2022
Der Gemeinderat

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