Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen

Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Diese gilt u.a. für das Verwaltungsgebäude der Einwohnergemeinde, das Reberhaus bei öffentlichen Anlässen, Drittnutzer in Sportanlagen, das Kipferhaus und die Kirche, aber auch für alle anderen öffentlich zugänglichen Gebäude und Lokale wie Restaurants, Läden etc.

Medienmitteilung Kanton Bern

Wir bitten Sie nach wie vor, während der COVID-19 Krise Ihre Besuche auf ein Minimum zu beschränken und nach Möglichkeit Telefon, E-Mail und Briefkasten zu nutzen. Viele Dienstleistungen können auch online abgewickelt werden.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Notfallstab Corona, Gemeinde Wohlen

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