Generelles Feuerwerksverbot, Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

www.be.ch/waldbrandgefahr

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: Was gilt?

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