auch künftig noch in gedruckter Form
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Änderung des Gemeindegesetzes betreffend die Einführung amtlicher Bekanntmachungen in elektronischer Form (eAnzeiger) in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig in elektronischer Form zu veröffentlichen. Bisher mussten alle amtlichen Publikationen zwingend in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger erfolgen.
Per Ende 2023 stellt nun der Anzeiger Region Bern, der unser amtlicher Anzeiger ist, den Betrieb ein und der Anzeigerverband wird aufgelöst.
Somit stellt sich für viele Gemeinden die Frage, wie ab dem kommenden Jahr die amtlichen Mitteilungen publiziert werden. Diese Frage wurde auch intensiv mit unseren Nachbargemeinden diskutiert.
Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass ab 1. Januar 2024 die rechtlich verbindlichen Publikationen auf der Plattform des Schweizerischen Gemeindeverbandes «ePublikationen für Gemeinden und Städte» (www.epublikation.ch) publiziert werden. Diese Plattform stellt somit das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Wohlen dar.
Als Ergänzung zu dieser elektronischen Publikationsform werden aber die Gemeinden Wohlen, Frauenkappelen und Meikirch zusammen ein Printmedium herausgeben, das wöchentlich erscheinen wird. In diesem Printmedium erhalten auch die Kirchgemeinden, die Vereine und die politischen Parteien die Möglichkeit, preisgünstig Mitteilungen zu publizieren.
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