Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)

Neue amtliche Werte der Liegenschaften

Der Grossteil der neuen amtlichen Werte wird im Jahr 2020 zwischen Mai und September als separate Verfügung an die Eigentümerinnen und Eigentümer und Nutzniesserinnen sowie Nutzniesser eröffnet werden. In Einzelfällen (Augenschein, komplexe Situation, zusätzliche bauliche Veränderungen im Jahr 2020 usw.) kann die Eröffnung durchaus einige Zeit später erfolgen.

Sie können gegen den neuen amtlichen Wert nach Prüfung der Akten innerhalb der Einsprachefrist von 30 Tagen Einsprache erheben.

Eröffnungsplan AN20

Voraussichtliche Daten an denen die Dokumente an die Eigentümer versendet werden. Änderungen aufgrund technischer Vorgaben sind vorbehalten.

Gemeindename:                 Wohlen bei Bern

Papier an Eigentümer:       30.07.2020

Eröffnungsdatum:               11.08.2020

Ablauf Einsprachefrist:       10.09.2020

Auskunft zu Ihrer erfolgten Neubewertung AN20 erhalten Sie unter Tel. 031 633 66 40.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links der Kantonalen Steuerverwaltung:

AN20

https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/steuersituationen/kauf-verkauf_liegenschaft/amtlicher_wert/allgemeine-neubewertung20.html

Häufige Fragen:
https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/organisation/haeufige-fragen/amtliche-neubewertung-2020.html

Information Hauseigentümerverband (HEV):
https://amtlicherwert.ch/#/home






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