Mit dem geplanten Umbau soll der bestehende Wintergarten in die bestehende Wohnung integriert werden. Dabei bleiben Dimension und Aussenstruktur des Bestands unverändert. Die bisherige Nutzung als Wohnraum bleibt unverändert.
Sie finden die Baugesuchsunterlagen unter folgendem Link im eBau (Voraussetzung BE-Login) oder auf der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden: eBau
Einsprachefrist bis 24.06.2024