Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Reklamereg-lement inkl. Plakatierungsplan zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Akten liegen vom 15. November 2023 bis 15. Dezember 2023 öffentlich bei der Abteilung Bau und Planung in Wohlen auf. Ebenso sind die erwähnten Unterlagen auf der Homepage „www.wohlen-be.ch“ unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.
Am 23. November 2023 um 19:00 Uhr findet in der Aula des Primarschulhauses Hinterkappelen, Kap-pelenring 36, 3032 Hinterkappelen ein Informationsanlass zur Mitwirkung statt, zu dem Sie herzlich einge-laden sind.
Während der Mitwirkungsauflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.
Wohlen, den 15.11.2023
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail
Montag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Dienstag-Donnerstag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Freitag |
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