2. Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Über-bauungsordnung ZPP Nr. III «Uettligen West» hinsichtlich von Anpassungen zu einer zweiten öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 15. November 2023 bis 15. Dezember 2023 öffentlich bei der Abteilung Bau und Planung in Wohlen auf. Ebenso sind die erwähnten Unterlagen auf der Homepage „www.wohlen-be.ch“ unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen bezüglich der markierten Änderungen zur ersten Auflage von August / September 2022 sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindever-waltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 10. Januar 2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr, am 11. Januar 2024 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr bzw. am 12. Januar 2024 zwischen 08.00 und 11.00 Uhr statt.
Wohlen, den 15.11.2023
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail
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