Seit 18. Januar 2021 gelten angesichts der angespannten epidemiologischen Lage weitere Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Welche Auswirkungen haben diese Massnahmen auf die Verwaltung und Betriebe der Gemeinde Wohlen?
Die neuen Massnahmen haben zum Ziel, die Kontakte drastisch zu reduzieren. Ab Montag, 18. Januar 2021 gilt – soweit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand – eine Homeoffice-Pflicht. Weiter werden Menschenansammlungen weiter eingeschränkt.
Sämtliche geltenden Massnahmen gegen das Coronavirus finden sie hier
Der Schutz unserer Mitarbeitenden ist uns sehr wichtig, dennoch wollen wir uns auch weiterhin um Ihre Anliegen kümmern. Unsere Büros und Betriebe sind nach wie vor zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet und die Dienstleitungen werden im gewohnten Rahmen erbracht.
Zum Schutze Aller bitten wir Sie jedoch, Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per Mail zu deklarieren.
Uns erreichen Sie wie folgt:
Einwohner-/Fremdenkontrolle | 031 282 81 11 | Zentrale |
Finanzen | 031 828 81 61 |
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Steuern | 031 828 81 65 |
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Regionale Soziale Dienste | 031 828 81 66 | ausser Dienstag- und Donnerstagnachmittag |
Bau und Planung | 031 828 81 63 |
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Bildung und Kultur | 031 828 81 62 |
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Gemeindebetriebe | 031 828 81 64 |
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Liegenschaften, Land, Forst | 031 828 81 67 |
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Schutz und Sicherheit | 031 828 81 02 |
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Besten Dank für Ihr Verständnis und dafür, dass Sie sich an die geltenden Schutzmassnahmen halten.
Neue Anordnungen von Bund und Kanton sind jederzeit möglich.
Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail
Montag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Dienstag-Donnerstag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Freitag |
08:30 - 11:45 Uhr |
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