Sozialhilfe

Sozialhilfe die Gemeinden

Bremgarten

Frauenkappelen

Kirchlindach

Meikirch

Wohlen bei Bern

Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.

Finanzielle Unterstützung

Zur Wahrung des sozialen Existenzminimums leistet die Sozialhilfe Beiträge an den Grundbedarf, die Wohnkosten sowie die Kosten für die medizinische Grundversorgung der unterstützten Person. Darüber hinaus richtet die Sozialhilfe auch situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen aus und kann die Kosten für Massnahmen für die soziale und berufliche Integration übernehmen.


Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der individuellen Lebenssituation. Die Bemessung erfolgt aufgrund der SKOS-Richtlinien und den kantonalen Bestimmungen.

Unten finden Sie fünf Videos, in denen die Sozialhilfe einfach und kurz erklärt wird.

Persönliche Hilfe/Beratung

Die Sozialhilfe hat neben der Gewährleistung der materiellen Sicherheit auch den Auftrag, Beratung und persönliche Unterstützung zu leisten, mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung von Selbständigkeit.


In Zusammenarbeit mit den unterstützten Personen sollen durch gezielte Interventionen und Angebote Entwicklungsschritte angestossen und begleitet werden, welche eine grössere persönliche und finanzielle Unabhängigkeit bewirken und so die (vorübergehende) Notsituation lindern. Die Sozialhilfe koordiniert dabei ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche mit anderen Institutionen und strebt eine enge Zusammenarbeit mit internen und externen Beratungs- und Anlaufstellen an.

Beim Sozialdienst

Befinden Sie sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Am besten erreichen Sie uns telefonisch unter 031 828 81 66. Wir stehen Ihnen aber auch vor Ort zur Verfügung.

Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?

In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.

Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken. Neben finanziellen Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.

Die Regionalen Sozialen Dienste Wohlen sind zuständig für Personen mit Wohnsitz in Bremgarten, Frauenkappelen, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen (Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis). Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf- wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

Wer hat Anspruch

Fehlende finanzielle Mittel
Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Auf den Sozialen Diensten Wohlen klären wir Ihre finanzielle Situation ab.
Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Sozialhilferechner nutzen. Der Sozialhilferechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.


Vermögensfreibetrag
Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.
Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:

  • CHF 4'000.– für Einzelpersonen
  • CHF 8'000.– für Ehepaare
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich CHF 2'000.–
  • Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen CHF 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens CHF 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Unterlagen die wir benötigen

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen.

Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie:

  • Bankauszüge
  • Lohnabrechnungen
  • Mietvertrag
  • Krankenkassenausweise
  • Gerichtsentscheide

Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.

Wichtige Hinweise zur Situation

Verzichten Sie auf Privatkredite
Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.


Geben Sie die Stellensuche nicht auf
Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.

Videos zur Sozialhilfe

Dokumenten Upload Regionale Soziale Dienste Wohlen

Hier können Sie Ihre Dokumente sicher an die Regionale Soziale Dienste Wohlen sicher hochladen.

Sozialhilferechner
Erwachsene
Regionale Soziale Dienste
Gesundheit & Soziales

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen