Ergänzungsleistungen

Personen mit einer AHV-Rente, einer IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung oder einem Taggeld der IV während mindestens 6 Monaten können Ergänzungsleistungen beantragen, wenn die genannten IV-Leistungen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen.


Der Bezug von EL ist bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes anzumelden. Die Leistungen werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) ausbezahlt.

AHV-Zweigstelle Meikirch-Kirchlindach-Wohlen
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Regionale Fachstelle Alter
Regionale Soziale Dienste
Gesundheit & Soziales

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