Gemeindeversammlung

In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.

Durchführung

Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.

Nächste Versammlungen

  • Dienstag, 18. Juni 2024 (ordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 15. Oktober 2024 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 3. Dezember 2024 (ordentliche Gemeindeversammlung)

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.


Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen

Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen

Traktanden

Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen

Dienstag, 18. Juni 2024, 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Kappelenring, Hinterkappelen

Traktanden


1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023

2.  a) Jahresbericht des Gemeinderates; Genehmigung
    b) Jahresbericht der GEPK; Kenntnisnahme
    c) Jahresrechnung 2023; Genehmigung

3. Sanierung Salvisbergstrasse / Wickackerrain, Detligen; Kreditgenehmigung

4. Berichterstattung und Verschiedenes

Alle Haushaltungen erhalten bis zum 27. Mai 2024 die gemeinderätliche Botschaft. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren haben, können sie bei der Gemeindeschreiberei Wohlen beziehen. *

Das Protokoll und die Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Der Gemeinderat

Botschaft

Jahresbericht 2023

Jahresrechnung 2023




Protokolle

 

Beschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst:

Budget 2024
Die Wohlener Gemeindeversammlung genehmigte das Budget 2024. Das Ergebnis des Gesamthaushalts (allgemeiner Haushalt und sämtliche Spezialfinanzierungen) schliesst bei einem Aufwand von CHF 61‘645‘558.05 und einem Ertrag von CHF 62‘502‘716.06 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 857‘158.01 ab. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘553‘342.25 ab. Davon werden CHF 506‘444.65 als zusätzliche Abschreibung in die finanzpolitische Reserve eingelegt. Der Restbetrag von CHF 1‘046‘897.60 wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) zugeführt. Die Steueranlage beträgt unverändert 1.54 Einheiten und die Liegenschaftssteuer 1.0 ‰.

Aufhebung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Hinterkappelen und Anschluss an die ARA Region Bern AG
Die Gemeindeversammlung stimmte der Aufhebung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Hinterkappelen und dem Anschluss an die ARA Region Bern AG zu. Der Kredit von CHF 14‘224‘441.65 für den Bau des neuen Pumpwerks mit Rückhaltebecken und der Pumpenleitung zur ARA Region Bern AG wurde zulasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung beschlossen.
Weiter genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 500‘000.00 zulasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung für den Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagen der ARA in Hinterkappelen. Weiter wurden die wiederkehrenden Ausgaben für die Betriebskostenbeiträge an die Abwasserreinigung bei der ARA Region Bern AG gemäss ihrem Betriebskostenreglement von CHF 645‘000.00 pro Jahr beschlossen.

Konzessionsabgabe Stromversorgung; Erlass Reglement
Die Gemeinde Wohlen hat in den vergangenen Jahren von der BKW Energie AG eine Abgabe für die Zurverfügungstellung des Bodens zur Durchleitung von Energie erhalten. Damit die Gemeinde diese Abgabe weiterhin erhält, bedarf es eines Reglements.
Die Gemeindeversammlung hat das Reglement „Erhebung Konzessionsabgabe Stromversorgung“ zugestimmt. Dieses tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ersatz Wasserversorgungsleitung und Belagssanierung Wahlendorfstrasse, Säriswil
Die Gemeindeversammlung genehmigte den Kredit von CHF 550‘000.00 für den Ersatz der Wasserversorgungsleitung (CHF 400‘000.00) und für die Belagssanierung der Wahlendorfstrasse, Säriswil, Bereich Kreuzung Staatsstrasse/Wahlendorfstrasse bis zu Wahlendorfstrasse Haus Nr. 79, Säriswil (CHF 150‘000.00).

Schulanlage Murzelen, Erneuerung Lüftungsanlagen
Für die Erneuerung von zwei Lüftungsanlagen der Turnhalle und im Garderobenbereich der Schulanlage Murzelen genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 278‘000.00.

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