In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen
Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen
Ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen
Dienstag, 21. Oktober 2025, 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Kappelenring, Hinterkappelen
Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung haben die Möglichkeit, die Parkplätze in der Einstellhalle der Migros in Hinterkappelen zu nutzen.
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025
2. Erneuerung Schulanlage Hinterkappelen Dorf; Projektierungskredit für die Projektierung bis und mit Baubewilligung
3. Ortsdurchfahrt (Hauptstrasse) Wohlen: Werterhalt Infrastrukturanlagen; Kreditgenehmigung
a) Abwasserentsorgung
b) Wasserversorgung
4. Berichterstattung und Verschiedenes
Alle Haushaltungen erhalten bis zum 26. September 2025 die gemeinderätliche Botschaft. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren haben, können sie bei der Gemeindeschreiberei Wohlen beziehen. *
Das Protokoll und die Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungs-statthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Mona¬ten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung ein¬geladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste illkommen.
Der Gemeinderat
Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresrechnung und Jahresberichte 2024
Die Rechnung 2024 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4'100'709.45 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 857'158.01. Der Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) zugeführt. Dieser beträgt per Ende 2024 CHF 14'094'865.56 und die finanzpolitische Reserve, welche als zusätzliches Eigenkapital betrachtet werden kann, CHF 3'560’187.79. Die Jahresrechnung und der Jahresbericht 2024 des Gemeinderates wurden durch die Stimmberechtigten genehmigt. Der Jahresbericht der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK wurde zur Kenntnis genommen.
Sanierung Meikirchstrasse, Uettligen; Kreditgenehmigung
Für die Sanierung der Meikirchstrasse genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 244'000.00.