Abfallkalender 2010
(inkl. Verkaufsorte Abfallmarken)
Als Hauskehricht gelten Siedlungsabfälle, die in den Haushaltungen und ihrer Umgebung regelmässig entstehen, soweit sie nicht unter Grünabfälle, Tierkörper und Sonderabfälle fallen.
Dem Hauskehricht gleichgestellt sind die Abfälle aus Aufenthalts- und Büroräumen von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
Brennbare Siedlungsabfälle, die sich wegen ihrer Form und Grösse in den für die Abfuhr zugelassenen Behältern und Gebinde nicht unterbringen lassen, gelten als Sperrgut. Sie sind dem Hauskehricht gleich gestellt.
Sperrgut sind Abfälle, die in ihrer Zusammensetzung dem Hauskehricht entsprechen, wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die bei der Kehrichtabfuhr üblichen Behälter passen.
Die Zusammensetzung von Sperrgut ist sehr heterogen. Es besteht aus vielen verschiedenen Stoffen wie beispielsweise Kunststoffen, Holz, Verbundstoffen, Metallen, Textilien oder Glas.
Als brennbares Sperrgut gelten:
- grosse Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen
- Grosse leere Gebinde (z. B. aus Holz, Kunststoff)
Unter nichtbrennbarem Sperrgut wird metallisches Altmaterial wie Velos, Mofas (Benzintank entleeren), Stahlmöbel, Drahtgeflechte, Grobaluminium etc. verstanden.
Industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Abfälle gelten nicht als Sperrgut im Sinne des Abfallreglements der Einwohnergemeinde Wohlen.
Unter Altpapier fallen Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Bücher ohne Einband, Telefonbücher, Wellpappen, Karton, Eier-, Früchte-, Gemüse- und Flachkarton etc. Nicht dazu gehören Waschmitteltrommel, Getränkeverpackungen, Haushaltspapier, beschichtetes Papier, Fototaschen, Eti-ketten.
Als Grünabfälle gelten Gartenabfälle wie z. B. Äste/Stauden bis 15 cm Durchmesser, Rasen-
schnitt, Schnittblumen, Topfpflanzen, Unkräuter, Laub, rohe Rüstabfälle, kalte Asche. usw.
Als Sonderabfälle werden gefährliche Abfallarten bezeichnet, die zum Schutz von Wasser, Boden und Luft nicht zusammen mit den Siedlungsabfällen entsorgt werden dürfen. Sie erfordern aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, der physikalischen Eigenschaften oder der anfallenden Mengen eine separate Sammlung und Verwertung, Behandlung oder eine spezielle Entsorgung.
Als Sonderabfälle gelten gefährliche Abfälle gemäss der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes.
Der Hauskehricht ist in fest verschnürten, offiziellen Säcken oder mit offizieller Vignette gekennzeichneten Säcken bereitzustellen. Das Gewicht darf höchstens 18 kg betragen.
Das brennbare Sperrgut ist pro Stück mit zwei Gebührenmarken bereitzustellen und darf höchstens 30 kg betragen.
Das Material muss sauber getrennt nach Altpapier und Karton bereitgestellt werden. Das Alt-papier gebündelt übers Kreuz verschnürt, Kartonschachteln flachdrücken und ebenfalls gebündelt. Schachteln, Papiertragtaschen und Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden.
Die kompostierbaren Grünabfälle aus dem Garten sind in Normcontainer lose einzuschütten.
Für die Normcontainer ist bei der Gemeindeverwaltung eine Grünmarke zu lösen. Es wird kein Grüngut aus Säcken und Körben entsorgt.
Für Baum- und Strauchschnitt aus Gärten und Grünanlagen bietet die Gemeinde auf Bestellung einen Häckseldienst an. Das Astmaterial ist gleichmässig aufzuschichten, so dass die dicken Enden auf die Zufahrtsstrasse gerichtet sind. Die Dornen sind separat zu deponieren, Steine und Metallteile sind zu entfernen.
Merkblatt Grünabfuhr 2010
Anmeldung Grünabfuhr 2010
Abfuhrdaten Grünabfuhr 2010
Bestellung Grünabfuhrcontainer
Die Kehrichtabfuhr findet in Hinterkappelen jeweils am Montag und Donnerstag ab 10.00 Uhr im übrigen Gemeindegebiet jeweils am Donnerstag ab 10.00 Uhr statt.
Das brennbare Sperrgut wird wöchentlich mit dem Hauskehricht abgeführt. Das metallische Altmaterial wird ein bis zweimal jährlich getrennt abgeführt.
Das Papier/Karton wird viermal jährlich gesammelt.
Die Grünabfuhr findet von März bis September jede zweite Woche, in den Monaten Oktober und November wöchentlich, jeweils am Montag ab 6.00 Uhr statt.
Der Häckseldienst wird im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Ein entsprechender Anmeldetalon wird jeweils im Anzeiger publiziert.
Die Sammlung von Sonderabfällen findet am ersten Samstag im November von 9.00 bis 13.00 Uhr beim Kipferhaus in Hinterkappelen statt. Einzelne Sonderabfälle können auch bei den Verkaufsstellen abgegeben werden.
Der Kehricht, das Papier, Sperr- und Grüngut ist jeweils am Abfuhrtag bereit zu stellen. Im Weiteren ist darauf zu achten, dass der Verkehr nicht behindert und die Abnahme nicht erschwert wird. Diese Regelung gilt auch für Entsorgung in Containern.
Die Standorte für Container und grössere Sammelstellen bestimmen die Gemeindebetriebe.
Sperrgut, Elektroschrott, Altmetall usw. können jeweils am Freitag Nachmittag von 13.30 bis 16.45 Uhr im Werkhof Bannholz entsorgt werden.
Tarifliste Werkhof Bannholz
Was kann im Werkhof Bannholz entsorgt werden?
Tarifliste und Öffnungszeiten Tierkadaversammelstelle Birchi
Reglement über Entsorgung toter Tierkörper
Weitere Bestimmungen können dem Abfallreglement mit dem Gebührentarif vom 2. Dezember 2008 der Einwohnergemeinde Wohlen entnommen werden.
Departement Gemeindebetriebe