Wichtige Informationen zum Bereich Strassen:
Strassengesetz
Strassenverordnung
Normaliensammlung Strassen- und Tiefbau der Gemeinde Wohlen
Gesuch Grabarbeiten
- 65 km Strassen von hoher Bedeutung für die Öffentlichkeit (1. Priorität)
- 30 km Strassen von mittlerer Bedeutung für die Öffentlichkeit (2. Priorität)
- 25 km Strassen von geringer Bedeutung für die Öffentlichkeit (3. Priorität)
- 15 km Fuss- und Gehwege (inkl. Trottoirs entlang der Staatsstrassen)
- 30 km land- und forstwirtschaftliche Wege
Gesamthaft misst das von uns unterhaltene Strassen- und Wegnetz 165 Kilometer.
Für diesen Unterhalt wenden wir jährlich ca. 1.35 Mio. Franken oder pro Meter Strassen-/Weglänge Fr. 8.20 auf. Die Staatsstrassen Hinterkappelen-Innerberg, Innerberg-Uettligen und Uettligen-Wohlen werden vom Kanton unterhalten.
Die Gemeinde verfügt über eine Unterhaltsgruppe von sechs Mann. Bei Spitzenbedarf kann sie auf die Werkhofgruppe von zusätzlich fünf Mann zurückgreifen. Daneben stehen dem Unterhaltsdienst zwei Unimogs, zwei Geländefahrzeuge, ein Kommunalfahrzeug ‚Pony', eine gemietete Wischmaschine und diverse Spezialgeräte zur Verfügung. Seit 1985 dient der zentrale Werkhof im Bannholz Oberwohlen den Wegmeistern als Stützpunkt und Depot.
- Strassenreinigung, inkl. Laubarbeiten
- Instandhaltung der Entwässerung und Beleuchtung
- Pflege der Ränder und Böschungen
- Winterdienst, inkl. Schneeräumung und Glatteisbekämpfung
- Kleine örtliche Reparaturen
- Oberflächenbehandlung des Belags
- Belagserneuerung
- Strassensanierung
Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Strasseninspektor Rowan Borter
Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Tel. 031 828 81 64
Fax 031 828 81 39
rowan.borter(at)wohlen-be.ch
Wir betreiben und unterhalten die Beleuchtung im öffentlichen Raum. Dabei ist uns eine sparsame und rationelle Energienutzung wichtig. Wir sorgen für die:
- Gewährleistung einer ausreichenden Beleuchtung der öffentlichen Gehwege und Strassen
- Planung, Erstellung, Sanierung
- Betrieb und Unterhalt der Leuchten, Kandelaber und Leitungen
Bitte melden Sie uns defekte Strassenlampen unter Angabe der Strassenbezeichnung, Hausnummer, evtl. Mastnummer. Vielen Dank! (Tel. 031 828 81 64).
Bäume, Hecken, Lebhäge und Sträucher dürfen die Strassenübersicht nicht stören. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Äste und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig auf die gesetzlichen Abstände zurückgeschnitten werden müssen.
Information und Skizze Lichtraumprofil