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Wohlen bei Bern

 

Register für teilweise steuerpflichtige Personen

Personen, die Liegenschaften und Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten im Kanton Bern besitzen jedoch in einem anderen Kanton oder Ausland wohnhaft sind, werden im Register der Standortgemeinde (Geschäft/Liegenschaft) als teilweise steuerpflichtige Personen aufgenommen.

Diese Personen müssen grundsätzlich auch eine Steuererklärung ausfüllen. Jedoch nur diejenigen Formulare, welche mit den steuerpflichtigen Werten zusammen hängen. Bei Personen mit Liegenschaften sind es die Formulare 1, 4 und 7. Bei Inhabern von Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten sind es die Formulare 1, 4 und 9.

Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton und mit Liegenschaften, Geschäftsbetrieben oder Betriebsstätten im Kanton Bern müssen keine Steuererklärung einreichen. Im Normalfall erhält die kantonale Steuerverwaltung direkt vom Wohnsitzkanton eine Kopie der interkantonalen Steuerausscheidung. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, wird die steuerpflichtige Person zur Einreichung einer Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons aufgefordert.
 


 
   Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern Einwohnergemeinde Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen