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foto4   ueli zimmermann
Wohlen bei Bern

 

Register natürliche Personen

Gemäss dem Steuergesetz des Kantons Bern hat jede Gemeinde die Aufgabe das Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie das Register der amtlichen Werte zu führen.
 
Ob eine steuerpflichtige Person im Steuerregister der Gemeinde geführt wird, hängt davon ab, ob die Person den steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode (31.12.) in der Gemeinde hat. Bei einem Wegzug ins Ausland oder Tod gilt jeweils das Datum des Wegzugs resp. Todestages als massgebender Stichtag.

Als Grundlage für das Steuerregister dienen die Daten der Einwohnerkontrolle. Jede Mutation wie Umzug innerhalb der Gemeinde, Zuzug, Wegzug, Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod, Wechsel der Konfession, haben einen Einfluss auf das Steuerregister. Wir bitten Sie, entsprechende Änderungen der Einwohnerkontrolle zu melden.
 
Hinweis:
Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, uns dies frühzeitig (mindestens 1 Monat vorher) zu melden. Zudem bitten wir Sie, uns eine Vertreteradresse innerhalb der Schweiz mitzuteilen.

 
   Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern Einwohnergemeinde Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen