Alle in der Gemeinde Wohlen wohnhaften Männer und Frauen zwischen dem 20. und 50. Altersjahr sind feuerwehrpflichtig.
Die meisten erfüllen diese Pflicht mit dem Bezahlen der Feuerwehrersatzabgabe (Feuerwehrsteuer).
Rund 110 Einwohnerinnen und Einwohner leisten ihre Dienstpflicht aktiv in einem der drei Züge der Feuerwehr Wohlen.
Möchten Sie aktiv in unserer Feuerwehr mitmachen?
Jährlich veranstalten wir im Dezember einen Infoabend, um neue Angehörige für die Feuerwehr zu rekrutieren. Da erfahren Sie Näheres über die Organisation der Feuerwehr und das Anforderungsprofil an die Feuerwehrleute. Ort und Datum des Infoabends finden Sie im Anzeiger publiziert.
Wespennester ausheben?
Die Feuerwehr darf Wespennester nur ausheben, wenn sie eine offensichtliche Gefahr für Menschen sind. Hornissen sind grundsätzlich geschützt. Bitte melden Sie sich bei den Zugführern (siehe
Adressen Feuerwehr), keinesfalls aber bei Tel. 118! Die Einsätze finden erst abends statt und kosten Sie Fr. 50.-. Die ausgerückte Mannschaft muss den Betrag bar einziehen.
Bei Elementarschäden (Unwetter, starke Niederschläge und Stürme) müssen nicht dringende Notrufe wie überschwemmte Keller und Garagen oder umgestürzte Bäume im Feuerwehrmagazin Uettligen gemeldet werden.
Tel. 031 829 23 84 Fax 031 829 00 52
Dies entlastet die Notrufnummern 112, 117 und 118. Sie bleiben so frei für echte Notfälle wie Feuer und Unfälle. Zudem erhält der Anrufer gleichzeitig eine Rückmeldung von der Einsatzleitung der Feuerwehr.
Das Magazin Uettligen ist nur besetzt solange die Feuerwehr im Einsatz ist.
Uebungsprogramm Feuerwehr (pdf)
Adressen Feuerwehr (pdf)
Feuerwehrreglement (pdf)
Feuerwehrordnung (pdf)
Brandsicherheit in Einstellhallen,
Broschüre der GVB