Die Vormundschaftsbehörde
Die Vormundschaftsbehörde sorgt dafür, dass die Rechtsordnung im Vormundschaftsbereich eingehalten wird. Sie ist im Vormundschaftsrecht eine eigenständige Behörde. Sie und ihr Sekretariat sind zuständig für
Vormundschaftliche Massnahmen
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich und/oder wirtschaftlich der Hilfe bedürfen. Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit etc.
Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit steht jedoch immer im Vordergrund.
Vormundschaftliche Betreuung durch Privatpersonen
Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, vormundschaftliche Betreuungen zu übernehmen. In diesem Fall steht Ihnen das Sekretariat der Vormundschaftsbehörde beratend zur Seite (Tel. 031 828 81 66, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, soziale.dienste.
Sozialberatung
Die Sozialberatung der Sozialen Dienste im Auftrag der Vormundschaftsbehörde
Adoptionsabklärungen
Das Gesuch zur Adoption eines Kindes können Sie beim Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern, Telefon 031 633 76 33, Kantonales Jugendamt Bern anfordern und einreichen. Das Kantonale Jugendamt wird die Sozialberatung der Sozialen Dienste beauftragen, den Adoptionsplatz abzuklären. Eingehende Gespräche mit den Gesuchstellenden führen zu einem Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung. Das Kantonale Jugendamt entscheidet letztinstanzlich darüber.
Pflegekinderaufsicht und Familienpflege
Die kantonal vorgeschriebene Pflegekinderaufsicht (Familienpflegeplätze) ist an den Trägerverein Kindertagesbetreuung delegiert. Die Koordinatorin des Trägervereins klärt entsprechende Gesuche ab und begleitet die bestehenden Pflegeverhältnisse. Die Vormundschaftsbehörde bewilligt die Pflegeplätze.