Bauen verändert unseren Lebensraum. Um eine zweckmässige Nutzung unseres Bodens und eine geordnete Besiedelung unseres Landes zu gewährleisten, wurden verschiedene Regeln aufgestellt. Dazu gehört, neben weiteren Vorgaben, auch die Baugesetzgebung. Darin eingeschlossen ist die Baubewilligungspflicht.
Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie
Ohne Bewilligung können Sie
Die Bewilligungsfreiheit ist aufgehoben
Formulare für Baugesuchssteller: http://www.jgk.be.ch
Baureglement: Zonenplan Ost, Zonenplan Mitte, Zonenplan West
Gesetz:Bernische Gesetzessammlung
Die Abteilung Bau und Planung erfüllt die Aufgaben der Baupolizei.
Sie beaufsichtigt, ob die Bauvorschriften eingehalten werden.
Sie stellt den rechtmässigen Zustand bei widerrechtlicher Bauausführung wieder her.
Sie beseitigt die Störungen der öffentlichen Ordnung.
Die Gemeinde Wohlen besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Das bedeutet die abschliessende Kontrolle und Bewilligung sämtlicher Bauvorhaben. Davon ausgenommen sind gemeindeeigene Bauten und Bauten für das Gastgewerbe.
Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.