HOME  LINKS            Schrift verkleinernAuf Standardschriftgrösse zurücksetzenSchrift vergrössernFarben ändernNormaler Kontrast
Aspifeld Murzelen  foto ueli zimmermann
Wohlen bei Bern

Öffnungszeiten
Montag

Di-Do

Fr


Telefon
E-Mail
08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
08.30 - 11.45 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

     031 828 81 11
  info(at)wohlen-be.ch

 
 

Bauen und Planen

Wissenswertes zum Bauen

Bauen

Bauen verändert unseren Lebensraum. Um eine zweckmässige Nutzung unseres Bodens und eine geordnete Besiedelung unseres Landes zu gewährleisten, wurden verschiedene Regeln aufgestellt. Dazu gehört, neben weiteren Vorgaben, auch die Baugesetzgebung. Darin eingeschlossen ist die Baubewilligungspflicht.
 

Sie benötigen eine Baubewilligung, wenn Sie  

  •  Bauten erstellen und ändern, abbrechen oder für andere Zwecke brauchen wollen,
  •  Lager- und Abstellplätze errichten,
  •  das Terrain wesentlich verändern wollen.
  •  die Aufzählung ist nicht abschliessend,
  •  Art. 1a, Baugesetz des Kantons Bern ist massgebend.

 

Ohne Bewilligung können Sie 

  •  Einfriedungen und Stützmauern bis 1.20 m Höhe bauen,
  •  kleine Nebenanlagen wie z.B. Fahrradunterstände, Pergolen, offene Gartensitzplätze erstellen,
  •  Plastiktunnel für die Landwirtschaft für die Dauer von 6 Monaten aufstellen,
  •  die Aufzählung ist nicht abschliessend,
  •  Art. 6 Baubewilligungsdekret des Kantons Bern ist massgebend.

 

Bitte beachten Sie:

 Die Bewilligungsfreiheit ist aufgehoben 

  •  a) im Uferschutzbereich Wohlensee Sektor a - d
  •  bei Änderungen an und in erhaltungs- oder schützenswerten Baudenkmälern (Art. 10 ff Baugesetz des Kantons Bern)

 
 
Formulare für Baugesuchssteller: http://www.jgk.be.ch
Baureglement: Zonenplan Ost, Zonenplan Mitte, Zonenplan West
Gesetz:Bernische Gesetzessammlung


Baupolizei

Die Abteilung Bau und Planung erfüllt die Aufgaben der Baupolizei. 
Sie beaufsichtigt, ob die Bauvorschriften eingehalten werden. 
Sie stellt den rechtmässigen Zustand bei widerrechtlicher Bauausführung wieder her. 
Sie beseitigt die Störungen der öffentlichen Ordnung.

 
Die Gemeinde Wohlen besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Das bedeutet die abschliessende Kontrolle und Bewilligung sämtlicher Bauvorhaben. Davon ausgenommen sind gemeindeeigene Bauten und Bauten für das Gastgewerbe.

Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

 


B a u  u n d  P l a n u n g
3033 Wohlen  Hauptstrasse 26
bau
Telefon 031 828 81 63  Fax 031 828 81 39

 
   Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern Einwohnergemeinde Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen