Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG im Gebiet Kappelenring – Änderung (zweite öffentliche Auflage)

öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wohlen hat am 20.06.2017 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, für das Gebiet „Bestandeszone Kappelenring“ mit sofortiger Wirkung eine Planungszone beschlossen. Diese lag vom 23.06.2017 bis 24.07.2017 öffentlich auf.

Am 28.11.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die Planungszone aus Gründen der Verhältnismässigkeit abzuändern.

Der Planungszweck besteht unverändert darin, für das betroffene Gebiet im Interesse der umwelt- und klimaschonenden Energieversorgung und zur Umsetzung des kommunalen Energierichtplans neue planerische Vorschriften zu prüfen und zu erlassen, dies sowohl für Neubauten, Umbauten und/oder Umnutzungen mit Beeinflussung der Energienutzung als auch beim Ersatz einer Heizung.

Die Planungszone wird unverändert für die Dauer von 2 Jahren erlassen. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planungszone betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Im Geltungsbereich der Planungszone unzulässig sind auch nicht baubewilligungspflichtige Vorhaben, welche dem Zweck der Planungszone widersprechen könnten, insbesondere der blosse Ersatz von bestehenden Heizungen durch gleichartige Heizungen.

Neu ist, dass bereits ausgearbeitete Gesamtsanierungsprojekte vom Geltungsbereich der Planungszone ausgenommen sind. Die Planungszone entfaltet keine Wirkung, wenn der Heizungsersatz im Rahmen eines Gesamtsanierungsprojekts erfolgt, wenn also gleichzeitig eine energetische Sanierung mit einer teilweisen Nutzung von erneuerbaren Energien erfolgt. Zudem ist erforderlich, dass das Projekt im Zeitpunkt der erfolgten öffentlichen Auflage der Planungszone bereits ausgearbeitet war, d.h. dass bereits erhebliche Vorleistungen erbracht worden sind.
Der genaue örtliche Geltungsbereich kann mit den aufliegenden Akten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die Änderung der Planungszone liegt vom

29.08.2018 bis 28.09.2018

auf der Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann gegen die Änderung der Planungszone Einsprache erhoben werden.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen einzureichen.

Der Gemeinderat

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