Baupublikation

Innerbergstrasse, Innerberg / Einbau Asphaltbelag in Naturstrassenabschnitt

BG Nr.: bbew 415/2015

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern

Projektverfasser: Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern

Bauvorhaben: Einbau Asphaltbelag in Naturstrassenabschnitt

Hinweis: In Anwendung von Art. 16 Abs. 3 BewD wird auf die Profilierung des Bauvorhabens verzichtet.

Standort: Wohlen, Innerbergstrasse, Innerberg, Parzelle Nr. 167, Koordinaten: 591‘251/204‘533

Gewässerschutzmassnahme: Entwässerung wie bisher über die Schulter

Gewässerschutzbereich B

Beanspruchte Ausnahmen:
- Baute in Waldnähe, Art. 25 KWaG
- Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 ff. RPG

Auflagestelle: Bauverwaltung Wohlen bei Bern, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen

Einsprachefrist: bis und mit 23. Oktober 2015

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen und Entscheide können in Amtsanzeigern oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d Baugesetz).

Ostermundigen, 23. September 2015
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

 

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